Quoten-Reigen: Die einheitliche Gesellschaft

 

Vor einiger Zeit machte die Deutsche Telekom damit Schlagzeilen, bis 2015 dreißig Prozent aller Führungsposten im oberen Management mit Frauen besetzen zu wollen. Der Verlag Axel Springer zog alsbald nach, und überhaupt ist die Löblichkeit solcher Vorstöße in öffentlichen und veröffentlichten Meinung weitgehend unumstritten. Die Wirtschaft, heißt es in entsprechenden Kommentaren dann meist, könne sich nicht länger leisten, auf diese kompetenten weiblichen Fachkräfte zu verzichten. Woraus wir schließen, dass auch die ansonsten in puncto Eigennutz recht kompetente Wirtschaft hier Nachhilfe braucht.

Lediglich über die Art und Weise, wie dieses Ziel erreicht werden soll, gibt es Debatten. Plausibel und folgerichtig sind derartige Initiativen allerdings nur, wenn man unterstellt, dass eine anteilmäßige Gleichverteilung sozialer Merkmale in der Gesellschaft gewissermaßen der Normalfall sein müsste, dem mit derlei Quoten auf die Sprünge zu helfen sei. Für diese Art von regelmäßiger Homogenität gibt es keinerlei Anhaltspunkte.

Wenn es eine Gesetzmäßigkeit in dieser Richtung gäbe, ließe sich zunächst einmal schwer erklären, warum sich die Initiativen zur Korrektur des Missstands nahezu ausschließlich auf die Elite-Bereiche der Gesellschaft beschränken. Wäre das Gleichmaß der Geschlechter ein Naturgesetz, so wären vermutlich nicht nur ein Fünftel aller deutschen Gefängnisinsassen Frauen. Eine unziemliche Bevorzugung von Männern bei der Aufnahme in den Strafvollzug scheint ja nicht vorzuliegen.

Es stellte sich aber auch die Frage, warum vor allem das Geschlecht zur einheitlichen Verteilung prädestiniert sein sollte und nicht auch andere soziale Merkmale. Die Ostdeutschen stellen zwanzig Prozent der deutschen Bevölkerung aber nur fünf Prozent der Eliten. Warum machen Springer und Telekom also kein Selbstverpflichtungsprogramm für einen angemessenen Ossi-Anteil in ihren Unternehmen? Die Erklärung ist so einfach, wie die Vorstellung einer solchen Quote absurd ist: Die Geschlechter-Parität ist eine gesellschaftliche Wunschvorstellung, die einer tiefen Sehnsucht nach Harmonie entspringt wie etwa auch die Vision einer sozialistischen Gemeinschaft weitgehend gleicher, friedfertiger und fleißiger Menschen.

Man kann diesem Ideal gut und gern anhängen und durch die Beseitigung aller rechtlichen Ungleichheit zuarbeiten. Wo dynastische Verfilzungen auftreten oder ungerechte Zugangsbedingungen herrschen, kann man einschreiten. Sobald man aber aktiv in die Gestaltung sozialer Verteilung eingreift, wird es problematisch. Die Parteitage der Bündnisgrünen sind dafür ein gutes Beispiel. Weil sich in Debatten meist mehr Männer als Frauen zu Wort melden, ist es seit langem Usus, die „Redeliste“ nach der letzten Frau zu schließen. Melden sich sechs Frauen und neun Männer, so dürfen abwechselnd also je sechs „RednerInnen“ ans Pult, drei Männer müssen auf ihren Beitrag verzichten. Mit Demokratie hat das wenig zu tun. Konsequent zuende gedacht, wird das urdemokratische Prinzip „Ein Mensch, eine Stimme“ hier bereits ausgehebelt, und es geht nicht mehr um die sachliche Substanz der Beiträge, sondern um eine mechanische Symmetrie, wie sie in freien Gesellschaften eigentlich nicht vorkommt. Es empfiehlt sich zudem stets Wachsamkeit, wenn Rechtsgrundsätze vermeintlich im Namen der guten Sache preisgegeben oder ausgesetzt werden.

Auch der vorwurfsvolle Verweis auf die Unterrepräsentanz von Ostdeutschen ist im Grunde völlig absurd. Natürlich gibt es gute Gründe, warum zwanzig Jahre nach der Wende noch kein DDR-Mensch einen Dax-Konzern führt – weder konnte und wollte man 1990 verdiente Kombinatsdirektoren in die Vorstände holen, noch sind Nachwende-BWL-Studenten heute in ihrer Erwerbsbiografie schon so weit aufgestiegen, dass eine solche Karriere logisch wäre. Im Grunde aber müsste man sich angesichts dieser Debatte fragen, ob eigentlich eine Mehrheit deutscher Führungskräfte aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen kommt. Wenn nicht, müsste dies korrigiert werden. Auch Bayern und Schwaben müssten bundesweit gleich verteilt sein, wenn es eine natürliche Homogenitätsregel gäbe. Gibt es aber nicht.

So haben etwa die Kinder asiatischer Einwanderer eine höhere Abiturquote als die deutschen Schüler, arabische Migrantenkinder sind an Gymnasien dramatisch unter-, in Haftanstalten deutlich überrepräsentiert. Am Ende gerät man mit diesem mechanischen Gesellschaftsbild in ziemlich trübes Fahrwasser, weil die Vokabel „Überfremdung“ ja im Grunde nichts anderes ist, als das Einklagen einer vermeintlich „normalen“ Dominanz der Mehrheiten im Sinne der Sozialstatistik: Frauen hälftig verteilt, Ausländer gemäß ihrem Anteil etc. Juden hatten vor Hitlers Machtergreifung einen Anteil von 0,9 Prozent an der deutschen Bevölkerung und wären demnach in vielen Bereichen der gesellschaftlichen Elite (Richter, Hochschullehrer, Kunst, etc.) überrepräsentiert gewesen. So waren etwa 70 Prozent der Zeitungsverlage in jüdischer Hand. Kein normal denkender Mensch käme ernsthaft auf die Idee, daraus irgendwelche Schlussfolgerungen ziehen zu wollen oder gar Quotierungen zu fordern. Diejenigen, die Schlussfolgerungen zogen, waren Verbrecher.

Gesellschaften sind nicht homogen. Und es ist auch gar nicht wünschenswert, dass sie es sind, weil auch Menschen nicht gleich sind, gleich sein wollen, gleich sein sollen. Gibt es eine sinnvolle Erklärung dafür, dass nahezu alle bedeutenden deutschen Entertainer – von Jauch bis Schmidt, von Gottschalk bis Kerner – katholisch sind? Müsste es nicht ein Quote für deutschsprachige Musik geben? Und sind Homosexuelle wirklich gleichverteilt im Land? Man kann durchaus Quotierungen in allen möglichen Gesellschaftsbereichen einführen, nur sollte man sich immer klarmachen, dass man damit meist keinem realen Missstand abhilft, sondern eine gesellschaftspolitische Vision anstrebt. Das ist meistens gut gemeint, schadet nicht oder nur wenig, ob es wirklich gut ist, wird man später sehen.

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3 Antworten to “Quoten-Reigen: Die einheitliche Gesellschaft”

  1. Paulaner Says:

    Ich habe nur eine kleine Korrektur zu Ihrem lesenswerten Beitrag: Der Anteil der weiblichen Strafgefangenen betrug in Deutschland über Jahrzehnte hinweg immer um die 5 %. Sehr ähnliche Zahlen gibt es aus allen Teilen der Welt, offensichtlich haben wir hier eine anthropologische Konstante, die von der Kultur ziemlich unabhängig ist. Vor Jahren konnten Leser von Spiegel-online mit dem Generalstaatsanwalt Berlins chatten. Ich stellte die Frage, warum der Frauenanteil bei Straftaten so gering ist. Der Staatsanwalt antwortete „progressiv“, dass in letzter Zeit eine Zunahme der Straftaten zu beobachten ist. Es klang wie eine erfreuliche Entwicklung innerhalb des Gendermainstreamings, wie er das formulierte. Um diesen seinen Quatsch auf die Spitze zu treiben fragte ich ihn, was er zu tun gedenke, um bei Straftaten eine Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen? Ob es Initiativen der Berliner Staatsanwaltschaft gibt, eine Quote für weibliche Strafgefangenen einzuführen, man könnte ja bei 10 % anfangen?
    Daraufhin wurde ich aus der Diskussion ausgeschlossen…
    Es ist nicht so leicht mit der Gerechtigkeit, in unserem Land gibt es noch viel zu tun.

    Gruß, Paulaner

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  2. Jens Mueller Says:

    Jede Quotierung ist gleichzeitig eine positive Diskriminierung der Bevorteilten und eine negative Diskriminierung der Benachteiligten.
    Wenn schon nicht ohne, so waere eine Muetterquote oder zumindest eine „Elternquote“ gesellschaftlich und demografisch gesehen sinnvoller. Aber da abgesehen von Supermami von der Leyen in der Bundesregierung und den politischen Parteien die kinderlosen Frauen weit ueberrepraesentiert sind, wollte man sich wohl nicht selbst diskriminieren.
    Wenn alleinverdienende Familienvaeter oder alleinerziehende Vaeter dann zukuenftig aufgrund von Quotenregelungen ihr Auskommen verlieren, haben wir bald ein paar mehr, neue Opfergruppen – mit entsprechenden „Quotierungsanspruechen“.

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  3. 해외토토사이트 Says:

    해외토토사이트

    Quoten-Reigen: Die einheitliche Gesellschaft | Ralf Schuler

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