Familie ist, wo alle sind

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (70, CDU) gehört seit langem zu den Chefdialektikern seiner Partei. Bei der Euro-Rettung etwa war die Vollwertloszeit seiner Ansagen (Griechenland ist nicht pleite, Einmalhilfe, klare Grenzen, keine Grenzen, ESM…) meist identisch mit den Abständen der Sitzungswochen im Bundestag. Falls kein europäischer Rat in Brüssel dazwischen kam.

Dabei lässt sich der Generalist Schäuble als Turbo-Dialektiker nicht nur auf sein Fachgebiet einengen, sondern stellt seine volle Flexibilität beispielsweise auch der CDU-Familienpolitik zur Verfügung. In der Debatte um die Gleichstellung von Homo-Paaren sagt Schäuble im „Tagesspiegel“-Interview (3. März): „Wir können nicht bloß sagen: Das ist gut, nur weil es immer schon so war und deshalb muss es so bleiben.“

Das ist grundsätzlich was dran. Allerdings stellt Schäuble der Familienpolitik der Union damit kein gutes Zeugnis aus, denn eine reflektierte Begründung für den Vorrang von Ehe und Familie kann es demnach ja weder für die Väter des Grundgesetzes, noch für die Union bislang gegeben haben. Im Klartext: Wir haben das  jetzt stur-dumpf bislang so gemacht, und so wie Schäuble es sagt, klingt es, als wolle die CDU auch künftig die Methode des Mainstreamings anwenden.   O-Ton Schäuble: „Wenn die CDU Volkspartei bleiben will, dann muss sie veränderte Realitäten zur Kenntnis nehmen.“ Und wenn genug Leute durch die 30er-Zone rasen, schafft die CDU sie eben ab.

Nun hat sich an den Realitäten der menschlichen Fortpflanzung in den letzten Jahren vergleichsweise wenig verändert. Zwar hat die Reproduktionsmedizin beachtliche Fortschritte gemacht, die Familie bleibt aber bis auf weiteres nicht nur quantitativ die „Keimzelle“ der Gesellschaft, ohne dass deshalb irgendwer der Missachtung oder Zurücksetzung der gesellschaftlichen „Zelle“ Homo-Partnerschaft das Wort geredet hätte.

Was sich erfreulicherweise stark geändert hat, ist die allgemeine Akzeptanz von Homo-Paaren. Das Ärgerliche an Schäubles Argumentation ist allerdings, dass die Zurkenntnisnahme von Realitäten nicht zwangsläufig den Verzicht auf Reflexion und Bewertung von Trends nach sich zieht. Noch weniger zwingt irgendjemand die Unionsparteien, ihren Markenkern einer wertegebundenen Familienpolitik in gedankenloser Hektik über Bord zu werfen und die undifferenzierten links-grün-alternativen Gleichstellungsrezepte in voller Schlichtheit zu übernehmen.

Die Anerkennung und Respektierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bedeutet eben nicht, dass man sie wider besseres Wissen für komplett gleichartig erklären muss. Es bedeutet auch nicht, dass Homo-Paare in ihrem ultimativen Drang, Kinder großziehen zu wollen, die sie selbst nicht bekommen können, an fordernder Aggressivität kinderlose Ehepaare in den Schatten stellen dürften. Weder Reproduktionsmedizin noch Adoption sind Dienstleistungen zur Vervollständigung von Lebensentwürfen. Was durch polit-taktische Realitätsakzeptierer wie Schäuble hier im Gange ist, ist eine als Minderheitenschutz verbrämte Umwertung gesellschaftlicher Maßstäbe: Anstelle der Ehe soll ein neutraler Verbund zweier Menschen als neues Leitbild etabliert werden. Und beim Erfüllen des Kinderwunschs sollen möglichst sämtliche Hemmnisse ausgeräumt werden – ganz gleich, ob diese zu Gunsten des Kindswohles (Adoption) oder aus ethischen Gründen (Leihmutterschaft, Eizellspende, Reproduktionsmedizin) bestehen.

Wer da auf die Union als letzten nachdenklichen politischen Wertewahrer gesetzt hatte, sieht sich in diesen Tagen übel getäuscht. Der Vorrang des Taktischen vor Überzeugung ist gerade an der Spitze der CDU so schockierend und abstoßend ins Auge gesprungen, dass Austrittsmeldungen aus den Landesverbänden nicht verwundern.

Dabei wäre es durchaus spannend, auch das juristische Bewertungsmuster hinter den jüngsten Urteilen aus Karlsruhe und Straßburg einmal einer kritischen Analyse zu unterziehen. Partnerschaft ist juristisch gesehen, eine auf Dauer und gegenseitige Verantwortungsübernahme angelegte Gemeinschaft. Die sexuelle Orientierung, darauf hat der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, immer wieder hingewiesen, darf dabei keine Rolle spielen. Mag sein, dass die Welt durch die rechtliche Brille genauso aussieht, wie in Schäubles Realität. Aber ist sie deshalb auch schon real? Ist eine Form der Partnerschaft, die den Fortbestand der eigenen Art sichert (Typ A) oder zumindest ermöglicht, tatsächlich gleichartig zu einer, die grundsätzlich zu Nachkommenschaft nicht fähig ist (Typ B) und behelfsweise auf die Reproduktion von Typ A zurückgreifen muss?

Ist es gleichartig, wenn die Suche nach den eigenen Wurzeln und der genetischen Abstammung bei einem Partnerschaftstyp (B) zwangsläufig und systematisch angelegt außerhalb des Kreises der engsten Bezugspersonen erfolgen muss, bei denen das Kind aufgewachsen ist? Hält die naturgesetzliche Plausibilität von Vater-Mutter-Kind juristischer Betrachtung wirklich nicht stand?

Fragen, die sich offenbar auch in der CDU vor lauter „Gier nach Anerkennung“ im großstädtischen Milieu niemand mehr stellt. Wen wundert’s wenn sich Wähler bei solcher Hopplahopp-Modernisierung abwenden und sich der Trend aus NRW und Niedersachsen demnächst auch im Bund fortsetzt: Das Nichtwähler-Problem der CDU.

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36 Antworten to “Familie ist, wo alle sind”

  1. René Says:

    Mal den Faden weitergesponnen:
    1.
    Wie lange wird es dauern, bis gleichgeschlechtliche Paare ihr „Recht auf Kinder“ von „der Gesellschaft“ einfordern?

    2.
    Wenn wir, was im Grunde löblich ist, die Buntheit und Vielschichtigkeit von Lebensentwürfen akzepieren – warum muß eine anerkannte Verantwortungsgemeinschaft dann zwingend auf ZWEI „PartnerInnen“ begrenzt sein? Dürften’s dann nicht auch ein paar mehr sein?

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    • ralfschuler Says:

      Dass die Frage der Anzahl der Mitglieder einer solchen „bunten“ Verantwortungsgemeinschaft nicht nur eine polemische Provokation ist, hat der frühere Bremer Bürgermeister Henning Scherf (SPD) bei „Günter Jauch“ offen gezeigt, indem er das Lebensmodell seiner Tochter vorführte, die als Lesbe von einem Schwulen Paar ein Kind bekam und nun in einer schwul-lesbischen Vierergemeinschaft für das Kind verantwortlich ist. Das kann und muss man akzeptieren. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass es nicht Aufgabe der Gemeinschaft sein kann, solche Lebensmodell unter „besonderen Schutz“ zu stellen. Wo andere für Dritte ein Kind zeugen, wäre für mich bereits eine kritische ethische Linie überschritten. Kinder zeugt man nicht für wen oder was.

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      • René Says:

        Hatte diese Runde bei Jauch nur partiell mitbekommen, wird eine Herkulesaufgabe für’s Finanzamt mit dem Ehegattensplitting und den Kinderfreibeträgen bei dieser Konstellation…
        Im Ernst:
        „Wo andere für Dritte ein Kind zeugen, wäre für mich bereits eine kritische ethische Linie überschritten.“
        Genau das ist der Punkt, sehe ich genau so. Der „moderne“ Mensch sollte begreifen, daß hier die Natur dem Zeitgeist einen Riegel vorschiebt. Ob das gelingt (das Begreifen)? Fraglich beim Konsum einschlägiger Beiträge in den Mittelstrom-Medien…

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  2. Ein stolzer Schwuler Says:

    Homophobe intolleranz mit der Tendenz zu rechtem Gefankengut! Mehr kann man zu diesem Blog nicht sagen.

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    • ralfschuler Says:

      Mal abgesehen davon, dass es ziemlich unsinnig ist, auf seine Sexualität „stolz“ zu sein, ist es immer auch verräterisch, wenn bestimmte Wendungen nur in einer Richtung gesellschaftsfähig sind: „stolzer Hetero“ wäre wohl ziemlich daneben, und auch bei Frauen-Kreisen der IHK oder Frauen-Hintergrundkreisen im Berliner Parlamentsbetrieb wäre es völlig undenkbar, vergleichbare geschlossene Gesellschaften für Männer zu etablieren.
      Es ist natürlich zur Argumentsvermeidung immer praktisch, wenn man alle Totschlagsklischees schön beisammen hat. So, wie Großstädte kollabieren würden, wenn man darauf verzichtete in Haupt- und Nebenstraßen zu unterscheiden, finde ich auch, dass man in der Gesellschaftspolitik die besondere Förderung der Vater-Mutter-Kind-Familie gut begründen kann, ohne damit irgendeine andere Lebensform zurückzusetzen. Ich muss mich schon wundern, mit welchem Furor hier mitunter gestritten wird, obwohl sich die juristische Lebenssituation einer eingetragenen Partnerschaft kaum von der eines unverheirateten Paares unterscheidet. Finden Sie es logisch, dass die gleichen Leute, die immer für die Abschaffung des Ehegattensplittings (vor allem für kinderlose Paare) gekämpft haben, nun für dessen Ausweitung auf Partnerschaften eintreten, die überhaupt nur in wenigen Fällen Kinder betreuen? Wer dem Splitting bei Kinderlosen Heteros eine Subventionierung einer sexuellen Orientierung unterstellt, muss dies bei Partnerschaften folgerichtig um so mehr tun.
      Mir geht es aber um etwas anderes: Die Folgen versagender Familien müssen immer gesamtgesellschaftlich repariert werden (Ganztagsschule, Pflegeversicherung etc.). Das Homo-Paare Kinder aufziehen ist dabei rein quantitativ eine völlig zu vernachlässigende Größe. Das Problem besteht aus meiner Sicht darin, dass das Ideal der Familie vor allem in der Politik nicht mehr in den Köpfen verankert ist und deshalb auch nicht in Entscheidungen (Arbeitszeiten, Ladenöffnung, Kinderbetreuung, Unterhalt etc) hinreichend berücksichtigt wird. Dieses Ideal kehrt nicht ins Bewusstsein zurück, wenn man jegliche Form des verantwortungsvollen Zusammenlebens unter einen Begriff steckt. Niemand wird zurückgesetzt, wenn sich staatliche Obhut auf die „Keimzellen“ der Gesellschaft konzentriert und alle anderen nach ihrer Facon seelig werden lässt.
      Diesen Standpunkt kann und darf man vertreten, ohne sich als latenten Nazi beschimpfen lassen zu müssen. Im Übrigen habe ich gar nicht den Schaum vorm Mund, mit dem hier einige antworten.
      @blonde Heidi: Was das mit Türken zu tun hat, müssen Sie mir vor dem Kotzen noch kurz erklären. Falls das nicht zu viel verlangt ist. Auch von „raus“ war nirgends die Rede.

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  3. Blonde Heidi Says:

    Wo kann man hier mal hinbrechen?
    Finden sie eigentlich, dass „Türken raus“ auch eine „Meinung“ ist? Wundern würde es mich nicht.

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  4. bemme51 (@bemme51) Says:

    was für eine gequirlte scheisse der verfasser da abgelassen hat. demnächst noch n bisschen rassenhygiene dazu?

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  5. barshai Says:

    @Ralf Schuler

    Die bisherigen Kommentare zu diesem Themenkomplex in der Bild-Zeitung zeigen, dass die Bevölkerung und die Bild-Leser längst viel souveräner mit dem Abbau der Schlechterstellungen schwuler und lesbischer eingetragener Lebenspartner umgehen, als manche/r – offenbar in vergangenen Jahrzehnten stecken gebliebener – Blogger,Journalist oder Politikerin das bisher bemerkt hat.

    http://www.bild.de/ka/p/ugc/29377896/comment/popular

    Willkommen im 21. Jahrhundert, Herr Schuler.

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  6. Adrian Says:

    „Weder Reproduktionsmedizin noch Adoption sind Dienstleistungen zur Vervollständigung von Lebensentwürfen.“

    Was denn sonst? In der Zeit funktionierender Verhütungsmittel ist jedes Kind die Vervollständigung eines Lebensentwurfs.

    „Ist eine Form der Partnerschaft, die den Fortbestand der eigenen Art sichert (Typ A) oder zumindest ermöglicht, tatsächlich gleichartig zu einer, die grundsätzlich zu Nachkommenschaft nicht fähig ist (Typ B) und behelfsweise auf die Reproduktion von Typ A zurückgreifen muss?“

    Nach meiner Ansicht, ja.

    „Das Homo-Paare Kinder aufziehen ist dabei rein quantitativ eine völlig zu vernachlässigende Größe. “

    Wo ist dann das Problem?

    „Was sich erfreulicherweise stark geändert hat, ist die allgemeine Akzeptanz von Homo-Paaren.“

    Ich unterstelle mal, dass das ein Lippenbekenntnis ist.

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    • ralfschuler Says:

      Unterstellungen sind natürlich immer die besten Argumente. Aber mal anders herum gefragt: was nehmen Vater-Mitter-Kind-Familien Homo-Paaren eigentlich weg, wenn sie weiter so behandelt werden, wie es im Grundgesetz steht? Kann hier irgendwer nicht nach seiner Facon selig werden?

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  7. barshai Says:

    @Ralf Schuler schrieb am 07.03.2013 um 12:54 Uhr u.a.

    (…) mal anders herum gefragt: was nehmen Vater-Mitter-Kind-Familien Homo-Paaren eigentlich weg, wenn sie weiter so behandelt werden, wie es im Grundgesetz steht? Kann hier irgendwer nicht nach seiner Facon selig werden? (…)

    Vielleicht sollten Sie gelegentlich einen genaueren Blick in unser Grundgesetz werfen, dann könnte Ihnen u.U. folgendes auffallen:

    Das Grundgesetz enthält gar keine auf Mann und Frau beschränkte Definition der Ehe, sondern setzt sie nur als besondere Form menschlichen Zusammenlebens voraus (bitte schlagen Sie es im Gesetzestext nach, bevor Sie unrichtig zitieren).

    Außerdem:
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil, in dem die bisherige Verweigerung der Sukzessiv-Adoption für schwule und lesbische eingetragene Lebenspartnerschaften als verfassungswidrig festgestellt wurde, die zu beseitigenist, auch noch dieses erklärt:

    „Familie ist dort, wo Kinder aufgezogen werden“

    Zitate aus dem o.g. Urteil des BVerfG (Urteilstext ist unten verlinkt):

    (…) Wenn der Elternteil eines Kindes, bei dem es lebt, eine Lebenspartnerschaft begründet hat, besteht in der Regel eine gemeinsame Familie. Auch der Lebenspartner, der nicht Elternteil ist, übernimmt Verantwortung für das Kind …

    (…) Auch aus dem Schutz der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG folge keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung …

    (…) dass vom Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 1 GG nicht nur das Rechtsinstitut der Ehe umfasst sei, sondern auch die Familie als solche …

    (…) nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die leibliche Elternschaft gegenüber der rechtlichen und sozialfamiliären Elternschaft keine Vorrangstellung einnehme …

    (…) Die sozial-familiäre Gemeinschaft aus eingetragenen Lebenspartnern und dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners bildet eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie; auf den Schutz des Familiengrundrechts können sich alle Beteiligten jeweils eigenständig berufen …

    (…) Das Familiengrundrecht schützt auch die aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und einem Kind bestehende Gemeinschaft, sofern diese dauerhaft angelegt ist und als umfassende Gemeinschaft gelebt wird …

    (…) Angesichts des Schutzzwecks des Familiengrundrechts ist auch eine aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und einem Kind bestehende, dauerhaft angelegte, sozial-familiäre Gemeinschaft eine Familie im verfassungsrechtlichen Sinne …“

    Das alles ist ab sofort geltendes Recht in Deutschland, an das sich jede/r zu halten hat.

    Quelle:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20130219_1bvl000111.html

    Nochmals, ganz langsam zum Mitschreiben und Begreifen:

    Das Familiengrundrecht (besonderer Schutz von Ehe und Familie) schützt auch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit Kind

    Eine, aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und einem Kind bestehende (…) Gemeinschaft ist eine (unter dem besonderen Schutz des GG stehende) Familie im verfassungsrechtlichen Sinne

    Und schon vor vielen Jahren haben die Verfassungsrichter (die bekanntlich darüber wachen, dass das Grundgesetz nicht durch verfassungwidrige Gesetze oder verfassungswidrige Regierungspolitik gebrochen wird) folgendes festgehalten:

    Schon im Jahre 2002 gab es diese, sehr weit reichenden, Klarstellungen des höchsten deutschen Gerichts:

    (…) Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind…“ ( dies ist also bereits seit 2002 geltendes und damit bindendes Recht, gegen das die Bundesregierung seitdem permanent verstößt! )

    (…) Art. 6 Abs. 1 GG als werte-entscheidende Grundsatznorm gebietet seinem Wortlaut nach keine Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. Soweit die Ehe als Keimzelle des Staates angesehen wird, kann dies ihre zwingende Bevorzugung nicht begründen, denn auch kinderlose Ehen genießen den Schutz des Art. 6 Abs.1 GG …“

    Quelle:
    Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.04.2002 über die Klage der CDU/CSU-regierten Bundesländer Sachsen und Bayern gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz
    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv105313.html

    Schlussbemerkung zu den Urteilen des BVerfG:

    Wenn das Bundesverfassungsgericht rechtsverbindlich geurteilt hat (und das Bundesverfassungsgericht also wieder mal die Arbeit der schwarz-gelben Regierung übernehmen musste, „weil diese offenbar entweder völlig unwillig, bösartig diskriminierend oder inkompetent ist“) muss der Gesetzgeber reagieren …

    Im übrigen haben natürlich alle Betroffenen, mit einem solchen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Rücken, wiederum die Möglichkeit zu klagen und werden sofort – ohne langwierige Prüfung – alle Prozesse gewinnen, weil das Urteil des BVerfG alle anderen Gerichte bindet.

    Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sagt dazu folgendes aus:
    § 31 (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden und sie (2) haben Gesetzeskraft (…) sind also rechtlich bindend und durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.

    Quelle:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/index.html

    ———-

    Herr Schuler, sicher kennen Sie die anerkannte Defiinition für Ursache und Einschätzung von Homophobie bei Männern? Falls nicht, hier:

    “(…) Homophobie (von griech. homós: gleich; phóbos: Angst, Phobie) bezeichnet hauptsächlich eine soziale, gegen Lesben und Schwule gerichtete Aversion bzw. Feindseligkeit oder die irrationale, weil sachlich durch nichts zu begründende Angst vor homosexuellen Menschen und ihren Lebensweisen. Homophobie wird in den Sozialwissenschaften zusammen mit Phänomenen wie Rassismus, Xenophobie oder Sexismus unter den Begriff gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gefasst (…)

    Der Begriff Homophobie weist auf Angst als Ursache des ablehnenden Verhaltens. Angst ist ein anerkanntes Erklärungsmodell für das aggressive ablehnende Verhalten nicht nur Jugendlicher, sondern auch Erwachsener gegenüber Homosexuellen, und zwar nicht Angst vor diesen Personen, sondern eine tief sitzende, oft unbewusste Angst vor den eigenen unterdrückten Persönlichkeitsanteilen (…)

    Aus tiefenpsychologischer Sicht handelt es sich bei Homophobie wie bei Sexismus, Rassismus oder Antisemitismus um eine meist unbewusste Angst, die eigene Identität in Frage zu stellen. Homophobe Menschen beschäftigen sich häufig exzessiv mit Homosexualität und wollen sie bekämpfen.

    Die verschiedenen Formen homophober Gewalt (seitens Gesellschaft, Gruppierungen oder Individuen, usw.) müssen als gestörte Verhaltensweisen bezeichnet werden, die ihrerseits Lesben und Schwule in ihrer Entfaltung teilweise massiv beeinträchtigen und unter denen sich sekundär psychische Störungen entwickeln können …“

    Quelle:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Homophobie

    Jemand, der in seiner eigenen heterosexuellen Identität gefestigt und sich ihrer sicher ist, geht im allgemeinen sehr gelassen mit sexueller Vielfalt um. Nur Schwächlinge und sich ihrer selbst nicht sichere fürchten die Vielfalt, denn …

    „die größten Kritiker der Elche wären gerne selber welche“ 🙂

    Bei homophob auftretenden Männern handelt es sich daher häufig um verklemmte Homosexuelle, die es nicht wagen ihre Sexualität zu leben, da ihnen von Kindesbeinen an (z.B. durch die Katholische Kirche) eingebläut wurde („Gehirnwäsche“), dass das Hingezogensein zum eigenen Geschlecht durch und durch „sündhaft“ bzw. „verbrecherisch“ sei.

    Dieser homosexuelle Selbsthass wird dann stellvertretend an anderen ausgelassen. Eine Art übertragene Selbstgeißelung.

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    • ralfschuler Says:

      Ich kenne Urteil und Grundgesetz. Bin aber dennoch der Ansicht, dass die Partnerschaftsdefinition, die nur dauerhafte Verantwortungsübernahme berücksichtigt, zu kurz greift um auch den Fortbestand des Gemeinwesens zu fassen. Auch hat das jüngste Urteil zur Samenspende hat darauf abgehoben, dass leibliche Eltern von besonderem Gewicht für die Kinder sind, so dass sogar anonyme Spender genannt werden müssen. Das BVerfG tut nun so, als sei es gleich, wo Kinder aufwachsen. Hier sehe ich gravierende, qualitative Unterschiede zur Homo-Partnerschaft, die Ungleichbehandlung gerechtfertigt erscheinen lassen. Es gibt auch Verfassungsrechtler, die das so sehen – trotzdem gelten die jüngsten Urteile natürlich. Aber Karlsruhe ist nicht Gott, und hat sich auch nicht zum ersten mal widersprochen…

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  8. Gustav Says:

    Bitte? Kinder gzeugt man nicht für jemanden? Nur zur Info Kinder zeugt man auch nicht für den Erhalt der Nation , sondern für sich selbst . Für sein persönliches Familienglück. Wenn sich ein homosexuelles Männerpaar und ein homosexuelles Frauenpaar kennenlernen und gemeinsam ein Kind zeugen , dann zeugt man im Einverständnis für sich selbst ein Kind. Also die beiden homosexuellen Männer und homosexuellen Frauen tun für sich eine Familie gründen. Das ist absolut richtig., Und Kralsruhe empfindet dort keine Überschreitung einer ethischen Linie.

    Dann müssten auch Bisexuelle die man gerne vergsst eine ethische Linie übergrenzen , wenn man als bisexuells M+W -Paar Kinder zeugt , weil man eine Familie gründet , aber gleichzeitig auch auf das selbe Geschlecht steht. Wer mit wem und wie man mit wem eine Familie gründet ist egal. Jeder ensch ist in der Lage eine Familie zu gründen wie er will. Mann +Frau gehören nicht zusammen. Vor allen Dingen schon deshalb weil Sex/Fortpflanzung unabhängig von Liebe möglich ist . Ansonsten gäbe es auch keine One Night Stands, Sexbeziehungen &Co. Es sollte eben nicht kirchlichen Moralvorstellungen nachgelebt werden in einem freien Land, sondern Kirche und Staat sind voneinander getrennt,

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    • ralfschuler Says:

      Ich nehme für mich allerdings das Recht in Anspruch, hier komplett anderer Meinung zu sein. Dass Mann und Frau zusammengehören, ist keine Vorstellung der Kirche, sondern das grundlegende Prinzip der Lebewesen auf diesem Planeten (wenn man von Zwittern einmal absieht). Daran ändern auch die Umstände der modernen Zivilisation nichts. Hier sind wir in der Tat beim Kern der Debatte: Ich möchte eine Gesellschaft, die sich an dieser klassischen Familie orientiert und alles andere zulässt, soweit es nicht zu Lasten Dritter geht. Dieses Gesellschaftsbild darf man haben, es nicht schlechter, besser, moderner oder reaktionärer als andere.
      Wenn ein schwuler Mann für ein lesbisches Paar, mit dem er ja nicht zusammenleben will, ein Kind zeugt, dann ist es eher ein Freundschaftsdienst als der Drang nach leiblicher Elternschaft. Eine Fesellschaft, in der es wurscht ist, wer mit wem wofür Kinder zeugt, will ich nicht, schon gar nicht sehe ich ein, dass der Staat für den Schutz solcher speziellen Lebensentwürfe zuständig wäre.

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      • Adrian Says:

        „Dass Mann und Frau zusammengehören, ist keine Vorstellung der Kirche, sondern das grundlegende Prinzip der Lebewesen auf diesem Planeten (wenn man von Zwittern einmal absieht).“

        Für Homosexuelle ist das eben kein grundlegendes Prinzip. Ein Leben mit einer Frau ist für mich undenkbar und für mich ebenso „widernatürlich“, wie für einen Hetero-Mann das Zusammenleben mit einem anderen Mann.

        Diese simple Prinzip nicht zu begreifen, lässt mich zu dem Schluss kommen, dass Ihre Ausführung der Erfreulichkeit der allgemeine Akzeptanz von Homo-Paaren, eben doch nur ein Lippenbekenntis ist.

        „Ich möchte eine Gesellschaft, die sich an dieser klassischen Familie orientiert und alles andere zulässt, soweit es nicht zu Lasten Dritter geht.“

        Das können Sie natürlich gerne möchten, nur inwiefern ist Ihr Wunsch relevanter als meiner nach Heirat meines Freundes?

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      • ralfschuler Says:

        Es kann doch nicht so schwer sein zu begreifen, dass Ihre Art der Beziehung für den Bestand der Gattung eine andere Rolle spielt, als das Mann-Frau-Modell. Das zu konstatieren, ist doch keine Zurücksetzung, sondern Realismus.
        Und ja: Es geht hier um unser unterschiedliches gesellschaftsbild. Da haben wir verschiedene Vorstellungen, was ja nicht schlimm ist.

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      • Adrian Says:

        Was den Bestand der Gattung angeht, machen Heteros seit einiger Zeit einen extrem lausigen Job. Dass das an uns Homos liegt kann ich mir dabei nicht vorstellen, ebenso wie ich mir vorstellen kann, dass die Ehe für mich irgendwelche Auswirkungen auf die Entscheidung von Mann und Frau hat, Kinder in die Welt zu setzen, zumal die Ehe für Mann und Frau ja nicht verboten werden soll.

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      • ralfschuler Says:

        Es ging nicht darum, wieviel Kinder Heteros produzieren (angesichts der wachsenden Weltbevölkerung kann der Job nicht so schlecht sein), sondern darum, dass sie es können. Das macht den Unterschied, der unterschiedliche Behandlung rechtfertigt. Ob es nützt oder schadet, Äpfel auch zu den Birnen zu rechnen, war nicht der Punkt. Da werden wir wohl auch unterschiedlicher Meinung bleiben. Was ja nicht weiter schlimm ist. Und dass ich den Zeitgeist da nicht auf meiner Seite habe, weiß ich auch.

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      • Adrian Says:

        Ich kann auch Kinder produzieren. Dafür braucht es die Ehe nicht.

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      • ralfschuler Says:

        Ehe ist ja auch nur der institutionalisierte Begriff für jenen Beziehungstyp, der grundsätzlich in der Lage ist, den Fortbestand zu sichern. Trotzdem klagen unverheiratete Paare nicht auf Gleichbehandlung…

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      • Adrian Says:

        Unverheiratete Paare können aber heiraten. Ich darf das nicht.

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      • ralfschuler Says:

        Das würde an der Fortpflanzungsfähigkeit ja nichts ändern. Wir drehen uns im Kreis, oder?

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      • Adrian Says:

        „Das würde an der Fortpflanzungsfähigkeit ja nichts ändern.“

        Eben.

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      • ralfschuler Says:

        An der von Homo-Paaren. Ob mit Splitting, Erbschaft … oder ohne. Es bleiben die Hetero-Ehen und -Familien, die die Kinder kriegen. Deshalb stehen sie unter besonderem Schutz…

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      • ralfschuler Says:

        Es gibt sogar Homosexuelle, die ihr Anderssein selbst thematisieren:
        http://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article114160941/Ist-Normalitaet-etwa-cool.html

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      • Adrian Says:

        Die Ehe steht unter besonderem Schutz. Unabhängig von Kindern. Bitte bei der Wahrheit bleiben.

        „Es gibt sogar Homosexuelle, die ihr Anderssein selbst thematisieren“

        Und das ist jetzt relevant, weil?

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      • ralfschuler Says:

        Ich habe jetzt Artikel 6 gerade nicht zur Hand, aber es heißt: ehe und Familie. Aber es geht hier natürlich um unterschiedliche Sichtweisen, die sich nicht ohne weiteres versöhnen lassen. Der Text von Tilman Krause ist relevant, weil er bestätigt , was ich die ganze zeit erkläre: Homo-Partnerschaft und Man-Frau-Partnerschaft (kurz Ehe) sind nicht das Gleiche. Sie plädieren dafür, dass es das Gleiche sei und deshalb gleich berechtigt sein müsse…

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      • Adrian Says:

        Der Text von Tilman Krause ist eine Meinung darüber, wie Schwule leben sollten. Insofern bestätigt er gar nichts.

        „Ich habe jetzt Artikel 6 gerade nicht zur Hand, aber es heißt: ehe und Familie.“

        Richtig: „und“. Das heißt Ehe ist privilegiert, unabhängig von Kindern. Ein Nachweis von Nachkommen ist nicht erforderlich, um diese Privilegien zu behalten.

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  9. barshai Says:

    @Ralf Schuler schrieb am März 7, 2013 um 3:18 nachmittags
    ch kenne Urteil und Grundgesetz. Bin aber dennoch der Ansicht, dass die Partnerschaftsdefinition, die nur dauerhafte Verantwortungsübernahme berücksichtigt, zu kurz greift um auch den Fortbestand des Gemeinwesens zu fassen. Auch hat das jüngste Urteil zur Samenspende hat darauf abgehoben, dass leibliche Eltern von besonderem Gewicht für die Kinder sind, so dass sogar anonyme Spender genannt werden müssen. Das BVerfG tut nun so, als sei es gleich, wo Kinder aufwachsen. Hier sehe ich gravierende, qualitative Unterschiede zur Homo-Partnerschaft, die Ungleichbehandlung gerechtfertigt erscheinen lassen. Es gibt auch Verfassungsrechtler, die das so sehen – trotzdem gelten die jüngsten Urteile natürlich. Aber Karlsruhe ist nicht Gott, und hat sich auch nicht zum ersten mal widersprochen…

    Ehrlich gesagt, obwohl ich nicht als besonders schwer von Begriff gelte, verstehe ich Ihre „Argumente“ nicht und auch nicht den Gegensatz, den Sie und PolitikerInnen vom Schlage einer Katherina Reiche da konstruieren. Ob es meine „Begriffsstutzigkeit“ ist, die es so schwierig macht einander zu verstehen, oder ob vielleicht doch die „Gegenargumente“ haltlos und nicht belegbar sind?

    Lassen Sie mich einmal, so von (homosexuellem) Mensch zu (vermutlich heterosexuellem) Menschen sprechen und es simpel halten:

    1.) Wem es wirklich um das Wohl der Kinder geht, der fördert die Familie (also die Kinder und diejenigen, bei denen diese Kinder aufwachsen und die sie aufopferungsvoll, verantwortungsbewusst und liebevoll aufziehen), soweit d’accord?

    2.) Dass im Jahre 2013 die gesellschaftliche Realität eine ganz andere ist, als z.B. 1950 ist Fakt. Es gibt keine statische Gesellschaft, sie entwickelt sich stetig weiter.

    Zu dieser Realität gehörte aber schon immer, dass Kinder geboren werden, ganz unabhängig davon, ob Mann und Frau verheiratet sind oder nicht. Es war ebenfalls schon immer Realität, dass Kinder bei heterosexuellen Ehepaaren, bei heterosexuellen unverheirateten Paaren, bei unverheirateten – also ledigen, geschiedenen oder verwitweten – Einzelpersonen aufwachsen. Es war schon immer Realität, dass Waisenkinder existieren (schlimmstenfalls wachsen und wuchsen sie in Heimen auf – siehe dazu auch die jüngsten Aufdeckungen von Gewalt in kirchlich geführten Kinderheimen – im Idealfall wurden diese Kinder von liebevollen neuen Eltern adoptiert).

    Es wachsen aber auch immer mehr Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf, was sehr unterschiedliche Ursachen haben kann. Entweder aus einer vorhergehenden heterosexuellen Beziehung eines der beiden Partner entstanden, als Wunschkind z.B. von einem schwulen Mann und einer lesbischen Frau (konventionell 🙂 ) gezeugt oder von einem der Partner adoptiert (was bisher schon möglich war, weil nur die gleichzeitige Adoption beider gleichgeschlechtlicher Partner nicht ermöglicht wurde).

    Und nun?
    Sollte es nicht eine Selbstverständlichkeit sein den Kindern jede nur mögliche Förderung zukommen zu lassen? Wer jetzt jedoch Kinder erster, zweiter oder dritter Klasse schafft, indem er nur heterosexuelle Eltern und Kinder fördert, jedoch bei Alleinerziehenden oder homosexuellen (leiblichen oder Adoptiveltern) Eltern nicht fördert der macht was?

    Richtig! Er handelt zutiefst ungerecht und außerdem verfassungswidrig (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, auch die Kinder und auch die Eltern selbstverständlich).

    3.) Wo ist jetzt eigentlich irgendeine von Leuten, wie Reiche, Geis oder Seehofer immer wieder herbei fantasierten „Konkurrenz“ zwischen diesen verschiedenen Elternkonstellationen?

    Wird auch nur ein einziges Kind weniger geboren, wenn homosexuelle Eltern und ihre Kinder ebenso gefördert werden, wie die heterosexuellen Eltern? Wohl kaum oder? 🙂

    Wird auch nur ein heterosexuelles Paar weniger heiraten, nur weil homosexuelle Paare ebenfalls heiraten können? Sicher nicht.

    Also, inwiefern hat der Abbau von verfassungswidrigen Schlechterstellungen schwuler und lesbischer Lebenspartner einen Einfluss auf Geburtenrate und „Fortbestand der Gesellschaft“ Ich kapier’s einfach nicht.

    Nur noch ganz kurz zu Ihrer „Einschätzung“ des Bundesverfassungsgerichts:

    Von den, viel zitierten, Vätern und Müttern unseres Grundgesetzes als Verfassungsorgan bewusst installiert, um die Kontrolle der jeweiligen Regierung zu gewährleisten (sehr frisch waren damals noch die Erinnerungen an die Nazi-Diktatur) und die Einhaltung der Verfassung zu garantieren.

    Völlig unpassend scheint mir da auch der Hinweis „keine Götter“. Richtig ist vielmehr das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht, es ist per Grundgesetz Verfassungsorgan, es ist (sehr bewusst!) an Weisungen (z.B. aus Regierung, Politik oder Lobbygruppen) nicht gebunden, seine Entscheidungen (die immer sehr ausführlich begründet sind) haben Gesetzeskraft und sie sind öffentlich, d.h. jede/r kann die Urteile jederzeit detailliert nachlesen (im Bundesanzeiger genauso wie im Internet).

    Lassen Sie mich abschließend noch etwas ironisch werden:

    Sollten diejenigen, die bei jeder Gelegenheit die „allein selig machende“ und gegenüber anderen Konstellationen unbedingt zu bevorzugende (das ist übrigens jetzt schon verfassungswidrig – siehe die in meinem anderen Kommentar zitierten und verlinkten Urteilsauszüge -) Hetero-Ehe beschwören, die ganz allein als Umfeld für Kinder taugt, dann – wenn sie sich schon so weit „aus dem Fenster lehnen“ – nicht unbedingt selbst vorbildlich leben und handeln?

    Katherina Reiche, CDU Sachsen:

    Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2002 wurde sie von Edmund Stoiber in das sogenannte „Kompetenzteam“ als Expertin für Frauen-, Jugend- und Familienpolitik berufen. Aus konservativen Unionskreisen wurde diese Nominierung kritisiert, da Katherina Reiche zu diesem Zeitpunkt eine noch unverheiratete Mutter war

    Im gleichen Jahr erwartete sie als Unverheiratete ihr zweites Kind.

    Die Deutsche Bischofskonferenz intervenierte bei der CDU/CSU-Führung und drohte mit einem Hirtenbrief (…)
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Katherina_Reiche

    ———-

    Horst Seehofer, CSU Vorsitzender und Ministerpräsident in Bayern

    Zitate aus dem Kommentarbereich der Süddeutschen Zeitung

    CSU-Chef Seehofer pocht aber auf die besondere Förderung von Ehe und Familie.“ ….. ‚Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Seehofer, das große moralische Vorbild für Ehe und Familie pocht auf deren „besondere Förderung“. Es darf gelacht werden…‘

    ‚Der wiederverheiratete Ehebrecher Seehofer mit dem unehelichen Kind weist also auf die besondere Stellung der Ehe hin. Na wenn das mal nicht glaubwürdig ist! (…)‘

    Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/gleichstellung-von-lebenspartnerschaften-aufruhr-wegen-der-homo-ehe-1.1609816

    Seehofer ist seit 1985 zum zweiten Mal (erste Ehe von 1974 bis 1982) verheiratet und hat aus dieser Ehe mit der ausgebildeten Verwaltungsangestellten Karin Seehofer (* 1958) drei erwachsene Kinder (Ulrike, Andreas, Susanne);[20][21][22] ferner hat er eine weitere, nichteheliche Tochter mit seiner langjährigen Geliebten Anette Fröhlich[23] (* 1974), einer ehemaligen Büroleiterin des CDU-Bundestagsabgeordneten Laurenz Meyer.[24][20] Er ist römisch-katholischer Konfession und hat seinen Wohnsitz im Ingolstädter Stadtteil Gerolfing.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Seehofer

    PS
    Dazu sollte man vielleicht folgendes wissen:
    Die Katholische Kirche sah zum einen bis vor kurzem noch die Vorhölle für uneheliche Kinder vor (kein Witz!) und außerdem bezeichnet sie geschiedene und wieder verheiratete Menschen u.a. als Zitat: „schädliches Ärgernis“, das nicht als Vorbild taugt, nicht am heiligen Abendmahl teilnehmen darf und keine Anstellung in einer der zahlreichen Institutionen der Katholischen Kirche (Caritas = milliardenschwerer Sozialkonzern in den Bereichen Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, konfessionelle Schulen und Internate u.v.a.) bekommen würde.

    Wie heuchlerisch von Reiche und Seehofer sind – angesichts ihrer ganz und gar nicht vorbildhaften Lebensweise – solche ausgrenzenden und diffamierenden Äußerungen zur rechtlichen Gleichstellung homosexueller Eltern?

    Es ist wirklich unglaublich wie dreist solche Leute sind.

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  10. barshai Says:

    @ralfschuler sagt:März 7, 2013 um 5:37 nachmittags u.a.
    (…) Eine Fesellschaft, in der es wurscht ist, wer mit wem wofür Kinder zeugt, will ich nicht, schon gar nicht sehe ich ein, dass der Staat für den Schutz solcher speziellen Lebensentwürfe zuständig wäre (…).

    @Ralf Schuler
    „Wurscht“ ist es wohl eher der Natur, oder nennen Sie es Evolution, wer mit wem Kinder zeugt, wer sie aufzieht usw.; dabei wird sich die Evolution mit Sicherheit nicht danach richten, was ein Bild-Zeitungsblogger Ralf Schuler will oder nicht will.

    Denn Kinder werden geboren, ganz unabhängig davon ob Mann und Frau miteinander verheiratet sind oder nicht (war schon immer so und wird so bleiben).

    Und zum „Schutz des Staates für …“

    Haben Sie es immer noch nicht verstanden?
    Es geht darum, dass Kinder gefordert werden und nicht darum, ob einige realitätsferne Ewig Gestrige einen Alleinstellungsanspruch für die heterosexuelle Kleinfamilie zu konstruieren versuchen, der gegenüber anderen Familien mit Kindern genauso verfassungswidrig, wie ungerecht ist und im übrigen noch niemals in dieser Ausschließlichkeit bestanden hat.

    Auch die heterosexuelle Kleinfamilie ist noch gar nicht so lange Standard, wie Sie vielleicht annehmen. Von generationsübergreifenden Sippen und Großfamilien bis zur gemeinschaftlichen Aufzucht der Kinder durch ganze Dorfgemeinschaften war und ist vieles Standard. Also, jede Gesellschaft ist im ständigen Wandel begriffen und das ist auch gut so, denn Stagnation bedeutet Stillstand und damit letztlich Rückschritt, weil andere sich weiter bewegen …

    Schwulen und lesbischen Lebenspartnerschaften wird schon bald auch in Deutschland die Zivil-Ehe geöffnet werden (weil sich das rechtliche Konstrukt eingetragene Lebenspartnerschaft überlebt hat), so dass es nur noch ein einziges Ehe-Recht (mit identischen Rechten und Pflichten) für Heteros und Homos geben wird, so wie dies bereits in etlichen Ländern der Fall ist bzw. vorbereitet wird:

    • Kolumbien (2013) -in Vorbereitung-
    • Uruguay (2013) -in Vorbereitung-
    • Frankreich (2013)
    • Großbritannien (2014) -in Vorbereitung-
    • Neuseeland (2014) -in Vorbereitung-
    • Niederlande (2001)
    • Belgien (2003)
    • Spanien (2005)
    • Kanada (2005)
    • Südafrika (2006)
    • Norwegen (2009)
    • Schweden (2009)
    • Dänemark (2011)
    • Argentinien (2010)
    • Portugal (2010)
    • Island (2010)
    • Mexiko:
    o Mexiko-Stadt (2010)
    • USA
    o New York (2011)
    o Massachusetts (2004)
    o Connecticut (2008)
    o Iowa (2009)
    o Vermont (2009)
    o New Hampshire (2010)
    o District of Columbia (2010)
    ( sowie weitere US-Bundesstaaten,
    die 2012 dazu kamen … )

    Sollte die Ehe nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden?

    „(…) In der Tat ist die Frage zu stellen, wieso staatlich registrierte Lebensgemeinschaften, die mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet sind, unterschiedlich benannt werden. Schwule und Lesben, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, verpflichten sich zu einer auf Dauer und auf gegenseitiges Vertrauen und Verantwortung angelegten Beziehung. Genauso wie Heterosexuelle, die eine Ehe schließen (…) Die Antidiskriminierungsstelle fordert ebenfalls die Öffnung der Ehe und somit eine völlige Gleichstellung von Lesben und Schwulen“
    Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

    Quelle: ‚Fakten zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften’ verfasst von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2012/FAQ-eingetragene-lebenspartnerschaften-20120820.html

    ———–

    Alle demokratischen Parteien (außer der Union und selbst hier bereits etliche, wie die Bundestagsabgeordneten der Union Ingrid Fischbach, Olav Gutting, Frank Heinrich, Dr.Stefan Kaufmann, Jürgen Klimke, Rolf Koschorrek, Jan-Marco Luczak,
    Jens Spahn, Nadine Schön, Marcus Weinberg, Sabine Weiss,
    Elisabeth Winkelmeier-Becker Matthias Zimmer, Dagmar Wöhrl) befürworten inzwischen eine Öffnung der Zivil-Ehe für schwule und lesbische Lebenspartnerschaften (= ein gemeinsames Eherecht mit identischen Pflichten und Rechten für Heteros und Homos). In Kürze wird die rheinland-pfälzische Landesregierung eine erste Initiative in den Bundesrat einbringen.

    ———-

    Und zur Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften’ – Studie zur Kindeserziehung in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, erstellt von der Universität Bamberg, 2009

    http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Forschungsbericht_Die_Lebenssituation_von_Kindern_in_gleichgeschlechtlichen_Lebenspartnerschaften.pdf?__blob=publicationFile

    http://www.uni-bamberg.de/kommunikation/news/artikel/regenbogenfamilie/

    (Die Studie des bayerischen Staatsinstituts befindet sich auf der Höhe der modernen Forschungsmethodik. Sie nutzt alle erdenklichen Zugänge und Instrumente, um Informationen zum Befinden der Kinder in Regenbogenfamilien zu gewinnen und zu interpretieren.

    Das Bundesjustizministerium hat den gesamten Forschungsverlauf von einem stark besetzten wissenschaftlichen Beirat begleiten lassen. Hier wurden sowohl die methodische Qualität besprochen und einvernehmlich beschlossen als auch die Resultate eingehend geprüft. Die Studie selbst wurde von einer Gruppe Bamberger und Münchner Familienex-perten durchgeführt, vermutlich alle mit heterosexueller Lebensführung. Die Untersuchung beruht nicht nur auf einer ‚repräsentativen‘ Stichprobe, sondern weithin auf einer ‚Totalerhebung‘; das heißt, alle erreichbaren Kinder gleichgeschlechtlicher Elternpaare wurden einbezogen.

    Stichproben gab es für die Kontrollgruppen der Kinder in gemischt-geschlechtlichen Familien)

    Quelle: WDR-Faktencheck zur ‚Hart aber fair’ Sendung vom 03.12.2012 mit dem Titel: „Papa, Papa, Kind: Homo-Ehe ohne Grenzen?“ http://www1.wdr.de/themen/politik/faktencheck256.html

    ———–

    Fakten, statt Vorurteile

    Auszüge aus der wissenschaftlichen Studie:

    Die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat im Juli 2009, gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Instituts für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt.

    Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen und ob das Kindes-wohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Elternpaaren.

    Die Studie ist international als außerordentlich belastbar und repräsentativ anerkannt (siehe auch oben)

    (…) Die Untersuchung hat bestätigt: Dort, wo Kinder geliebt werden, wachsen sie auch gut auf. Entscheidend ist eine gute Beziehung zwischen Kind und Eltern und nicht deren sexuelle Orientierung.

    Wir sollten daher nicht auf halbem Wege stehen bleiben und jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Adoption durch Lebenspartner schaffen …, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 23. Juli 2009

    ———-

    Zitate aus der Studie:

    (Anmerkung: Die verlinkten Quellen – darunter die komplette Studie, veröffentlicht im Bundesanzeiger als PDF-Datei – finden sich etwas weiter oben im Text)

    (…) Homosexuelle Paare sind keine schlechteren Eltern, Kinder entwickeln sich bei zwei Müttern oder zwei Vätern genauso gut wie in anderen Familienformen …

    ———

    (…) Das Aufwachsen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ist für die Kinder nicht – wie oft (fälschlich) angenommen wurde – grundsätzlich problematisch. Vielmehr können sie zumeist gut mit ihrer Familiensituation umgehen …

    ———-

    (…) Gleichgeschlechtlich lebende Eltern legen in hohem Maße Wert darauf, dass ihre Kinder auch Bezugspersonen des anderen Geschlechts im nahen Lebensumfeld haben, damit ihnen ausreichend weibliche bzw. männliche Rollenvorbilder zur Verfügung stehen …

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    (…) Kinder und Jugendliche in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zeigen ein nachweislich höheres Selbstwertgefühl und mehr Autonomie in der Beziehung zu beiden Elternteilen als Gleichaltrige in anderen Familienformen

    ———-

    (…) In der Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben wie dem Umgang mit Freundschaften und intimen Beziehungen, in der Loslösung von den Eltern, der Einschätzung der eigenen Person, im Umgang mit den eigenen körperlichen Veränderungen während ihrer Pubertät und in der Formulierung zukünftiger Ziele stehen sie ihren Altersgenossen aus anderen Familienformen in nichts nach …

    ———

    (…) In der Planung von Ausbildung und Beruf sind Kinder aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften anderen sogar voraus, und bei der schulischen Entwicklung lässt der überdurchschnittliche Anteil dieser Kinder auf weiterführenden Schulen darüber hinaus überdurchschnittliche Abschlüsse erwarten …

    ———-

    Was sagen die Kinder dazu? (***siehe dazu auch aktuelle Interviews mit Regenbogenkindern – Magazin der SZ 02/2013 – unten verlinkt)

    (…) Kinder und Jugendliche, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, bewerten ihre Familiensituation positiv und fühlen sich in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt und das obwohl sie ihre Familiensituation in der Studie nachweislich weder bewusst noch unbewusst besonders positiv darzustellen versuchten.

    Wenn von Kindern und Jugendlichen ein Einfluss auf die eigene Entwicklung durch ihr Aufwachsen in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft wahrgenommen wird, ist er positiver Natur: Die Kinder sehen durch ihre Familienform eine Entwicklung hin zu mehr Offenheit, Toleranz und Selbständigkeit begünstigt und beschreiben positive Reaktionen von Freunden und Partnern auf ihren Familienhintergrund …

    ———–

    Und was sagen die Expert(inn)en?

    (…) Über zwei Drittel der Expert(inn)en sprechen sich für einen konkreten Änderungsbedarf der Rahmenbedingungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit Kindern aus: Er reicht von einzelnen rechtlichen Regelungen, wie einem gemeinsamen Adoptionsrecht und der finanzrechtlichen Gleichstellung, bis zur Beseitigung sämtlicher bestehender Ungleichheiten zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren und heterosexuellen Ehepaaren …

    ———-

    (…) Lesbische Mütter und schwule Väter stehen heterosexuellen Eltern in ihrer elterlichen Kompetenz in nichts nach.

    Feststellbare Unterschiede fördern ausnahmslos das Wohl des Kindes. Die Beziehung zu den Kindern ist gut, fürsorglich und zugewandt. Homosexuelle Eltern legen viel Wert auf die Beachtung von Grenzen und vermeiden harte Sanktionen …

    (…) Das Familienklima ist durchwegs sehr positiv. Sorgen und Nöte werden beachtet und offen angesprochen. Die Familien regen sich weniger über Kleinigkeiten auf, Reibereien sind seltener …

    (…) Individuelle Erwerbstätigkeit, Versorgungsaufgaben und Haushaltsführung sind deutlich gleichberechtigter und flexibler verteilt

    (…) In der Kinderversorgung engagieren sich Mütter und Väter in gleichem Maße …

    (…) Kinder homosexueller Eltern entwickeln – genauso wie Kinder heterosexueller Eltern – eine Geschlechtsrollenidentität und ein Rollenverhalten, das ihrem biologischen Geschlecht entspricht …

    (…) Kinder homosexueller Eltern werden nicht häufiger homosexuell als Kinder heterosexueller Eltern …

    (…) Ihre psychische Entwicklung (Selbstbewusstsein, Sozialverhalten, Erwachsenwerden) verläuft altersgemäß und genauso wie bei anderen Kindern. Schulische und berufliche Perspektiven sowie die Entwicklung emotionaler und sozialer Kompetenz sind gut, genauso wie der Kontakt zu Gleichaltrigen

    (…) Kinder aus homosexuellen Familienkonstellationen sind ebenso gut (oder schlecht) sozial integriert und angepasst wie Kinder heterosexueller Eltern …

    Fazit:

    Die homosexuelle Orientierung von Eltern ist für die gelingende Elternschaft überhaupt kein Hinderungsgrund, sie ist ebenso zum Wohl der Kinder und Jugendlichen.

    *** In diesem Zusammenhang ebenfalls interessant: Interviews mit sog. Regenbogenkindern, veröffentlicht im Magazin der Süddeutschen Zeitung 02/2013
    http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/39323/Ich-faende-es-seltsam-wenn-mein-Vater-eine-Freundin-haette

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    • ralfschuler Says:

      Ich weiß Ihre dokumentatorischen Bemühungen wirklich zu schätzen. Das Grundproblem besteht aber wohl darin, dass wir unterschiedliche Gesellschaftsbilder vor Augen haben und anstreben. Sie meinen, die gesellschaftlichen Normen und ihre damit einhergehenden juristischen Kodifizierungen müssten sich nach dem richten, wie die Menschen nun einmal leben. Das ist zweifellos meist so, wäre mir aber zu wenig. Die Tatsache, dass es mehr Geschiedene und Alleinerziehende gibt, ist für mich kein Grund, dass Ideal dem unvollkommenen Menschen anzupassen, der aus welchen aktuellen Entwicklungsgründen auch immer, die Ziele, die er eigentlich erreichen möchte, nicht erreicht. Ich bin auch nicht katholisch und mache mir die Kathegorien der katholischen Kirche nicht einfach so zu eigen. Dass Reiche und Seehofer, irgendwo vom Ideal abweichen, heißt deshalb aus meiner Warte nicht, dass ich das Ideal absenken müsste, um wieder auf Augenhöhe zu kommen.
      Lassen Sie es mich vielleicht auch einmal ganz einfach versuchen und andersherum an die Dinge herangehen: Wenn man es sich frei aussuchen könnte, was wäre das Ideal einer Familie vor allem für Kinder. Die kürzlich verstorbene und viel weiter links stehende Journalistin Tissy Bruns hat einmal geschrieben: „Familie, das ist Mama, Papa, ein Teller Spaghetti und ich in der Mitte“. Ein Bild, das – zumindest in meinen Augen – so schlüssig und vollkommen ist, dass jede Veränderung ein Abstrich ist. Wenn die Spaghettig fehlen, mithin die materielle Absicherung, wird es auch irgendwie gehen. Wenn „ich“ (das Kind) nicht in der Mitte ist, sondern unter unvollkommenen Familienverhältnissen aufwächst, kommt es auch irgendwie klar. Wenn man Mama durch einen zweiten Papa ersetzt, geht es auch, um so besser, wenn es ein liebevoller ist. Wenn der Staat sich schon in Beziehungsdinge einmischt, dann hat er aus meiner Sicht die Pflicht, das Ideal zu pflegen und nicht alle möglichen denkbaren Varianten.
      Der amtliche Verbindungsstatus der Partner ist mir dabei egal (verheiratet oder nicht). Diese Form der Mann-Frau-Familie ist das Standard-Modell, das auch die Kinder hervorbringt, die dann unglücklicherweise in Heimen oder bei Pflegeeltern aufwachsen. Diese Konstellation sichert den Fortbestand, schafft Familientraditionen von Vorfahren zu Nachfahren und bringt auch ein bestimmtes Wertegeflecht mit sich, dass man notgedrungen lockern muss, wenn man alle Beziehungstypen auch fördern und schützen will.
      Ich finde zum Beispiel, dass man an menschlichem Leben sicherheitshalber überhaupt nicht manipulieren sollte, weil ich nicht an die Kraft des Menschen glaube, sich auf vertretbare Felder zu beschränken, sondern eine ethische Rutschbahn bislang immer die Folge war. Von PID bis Spätabtreibung und dem mitleidigen Blick auf eine Down-Syndrom-Verwandte: Hat man es nicht rechtzeitig entdeckt? Doch hat man… Aber das ändert nichts. Wer in Beziehungen lebt, die auf natürliche Weise keine Kinder hervorbringen, der wird früher oder später Eizellenspende, Leihmutterschaft und loseren Zeugungsmöglichkeiten für recht und billig halten, bei denen das Kind anschließend Eltern und zumindest leibliche Elternteile hat. All das kann und will ich nicht verhindern, aber nicht mit staatlichem Leitbild unterstützen.
      Ich werde deshalb aber keine Brücken sprengen, wenn die Mehrheit und/oder das Verfassungsgericht andere Trends setzen. Aber artikulieren darf ich meine Vorstellung von der Gesellschaft schon. Sie haben aber vermutlich recht, dass die anstehenden Regelungen am vorherrschenden und nach wie vor mehrheitlich angestrebten Mann-Frau-Partnerschaftsmodell wenig ändern werden. Es ist aber auch absehbar, ethische Erwägung bei der Erfüllung des Kinderwunsches und beim Umgang mit Kindern in der Gesellschaft weiter in den Hintergrund treten werden. Nach meiner Erfahrung gehen vermeintliche Modernisierungen in diesen Fragen immer nach hinten los und müssen hinterher mühsam von der Gemeinschaft repariert werden.
      Soweit ich gelesen habe, erfüllen die bisherigen Studien zum Vergleich des Aufwachsens von Kindern sämtlich keine wissenschaftlichen Standards, weil in der Regel schon die Stichprobe mangels Verfügbarkeit zu gering ist. Allerdings brauche ich auch keine Studien, um normale, natürlich „Aufzucht“ vor alle anderen „künstlichen“ Konstellationen zu stellen. Siehe Beispiel oben.
      Es ist aber kein Beinbruch, wenn wir uns da nicht einig werden. Ich habe nur mitunter den Eindruck, als gelte (vor allem durch die Überrepräsentation Betroffener in den Medien) die klassische Familie inzwischen gesellschaftlich als reaktionär, zumindest verstaubt, während alles andere irgendwie modern und zeitgemäß ist. Das halte ich für einen ziemlichen Irrtum.

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  11. barshai Says:

    Zitat Ralf Schuler:
    (…) Die kürzlich verstorbene und viel weiter links stehende Journalistin Tissy Bruns hat einmal geschrieben: “Familie, das ist Mama, Papa, ein Teller Spaghetti und ich in der Mitte” (…)

    Bitte zitieren Sie korrekt:
    Tissy Bruhns schrieb „Familie das ist für mich Mama, Papa (…)“ was einen ganz anderen Sinn ergibt, da hier die Aussage als erkennbar subjektiv gefärbte Äußerung deutlich wird..

    Wir können Sie leider nicht mehr fragen, aber ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Sie – nach dem fortgeschrittenen Stadium der Debatte – heute ihre Aussage durchaus erweitert formulieren würde, etwa so:
    „Für mich ist Familie (…), aber genauso kann Familie für andere sein (…)“

    Ach übrigens, wer Tissy Bruhns als politisch links einordnete, musste schon von sehr weit rechts gucken 🙂

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    Zitat Ralf Schuler:
    (…) Wenn der Staat sich schon in Beziehungsdinge einmischt, dann hat er aus meiner Sicht die Pflicht, das Ideal zu pflegen (…) und genauso jede andere Konstellation, die dem Kindeswohl dient … würde ich ergänzen, weil alles andere ausgrenzend, diskriminierend, verfassungswidrig und letztlich immer auch gegen das Kindeswohl gerichtet wäre.

    ———-

    Zitat Ralf Schuler:
    (…) Nach meiner Erfahrung gehen vermeintliche Modernisierungen in diesen Fragen immer nach hinten los und müssen hinterher mühsam von der Gemeinschaft repariert werden (…)

    Bitte belegen Sie Ihre Behauptung anhand seriöser und nachprüfbarer, wissenschaftlicher Quellen (Links).

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    Zitat Ralf Schuler:
    (…) Soweit ich gelesen habe, erfüllen die bisherigen Studien zum Vergleich des Aufwachsens von Kindern sämtlich keine wissenschaftlichen Standards (…)

    Wie bitte?
    Die Studie des bayerischen Staatsinstituts befindet sich auf der Höhe der modernen Forschungsmethodik. Sie nutzt alle erdenklichen Zugänge und Instrumente, um Informationen zum Befinden der Kinder in Regenbogenfamilien zu gewinnen und zu interpretieren. Das Bundesjustizministerium hat den gesamten Forschungsverlauf von einem stark besetzten wissenschaftlichen Beirat begleiten lassen. Hier wurden sowohl die methodische Qualität besprochen und einvernehmlich beschlossen als auch die Resultate eingehend geprüft. Die Studie selbst wurde von einer Gruppe Bamberger und Münchner Familienexperten durchgeführt, vermutlich alle mit heterosexueller Lebensführung. Die Untersuchung beruht nicht nur auf einer ‚repräsentativen‘ Stichprobe, sondern weithin auf einer ‚Totalerhebung‘; das heißt, alle erreichbaren Kinder gleichgeschlechtlicher Elternpaare wurden einbezogen.
    Stichproben gab es für die Kontrollgruppen der Kinder in gemischt-geschlechtlichen Familien)
    Quelle: WDR-Faktencheck zur ‚Hart aber fair’ Sendung vom 03.12.2012 mit dem Titel: „Papa, Papa, Kind: Homo-Ehe ohne Grenzen?“ http://www1.wdr.de/themen/politik/faktencheck256.html

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    Zitat Ralf Schuler:
    (…) Ich habe nur mitunter den Eindruck, als gelte (vor allem durch die Überrepräsentation Betroffener in den Medien) die klassische Familie inzwischen gesellschaftlich als reaktionär, zumindest verstaubt, während alles andere irgendwie modern und zeitgemäß ist. Das halte ich für einen ziemlichen Irrtum …

    Bemerken Sie nicht den Widerspruch in Ihrer Behauptung? 🙂

    Wenn Ehe und Familie für gleichgeschlechtliche Paare tatsächlich als so „reaktionär oder verstaubt“ angesehen würden, wie Ralf Schuler vermutet, warum sollten Schwule und Lesben dann darauf Wert legen heiraten zu dürfen und eine Familie zu gründen? 🙂

    Ich darf mich hiermit verabschieden, da ich leider keine Zeit mehr habe.

    Shalom
    barshai, Tel Aviv und Düsseldorf (ich lebe seit Jahrzehnten in einer überaus glücklichen schwulen – jedoch nicht *eingetragenen – Lebenspartnerschaft und bin leiblicher Vater einer Tochter)

    *weil wir eine Ehe zweiter Klasse, die zwar alle Pflichten der Ehe beinhaltet (z.B. die sehr weitreichende gegenseitige Unterhaltspflicht), aber bei weitem nicht deren Rechte (das ändert sich derzeit, durch das Einklagen selbiger), nicht wollten. Bei einer Öffnung der Zivil-Ehe werden wir aber heiraten.

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    • ralfschuler Says:

      Ich denke in der Tat, dass die Argumente weitgehend ausgetauscht sind. Wie Kollege Kohler heute in der FAZ schreibt, wird die Mann-Frau-Ehe das Role-Model bleiben – ich hätte diese Abgrenzung gern gesetzlich kodifiziert, so, wie der Staat seine steuerliche und sonstige Lenkungswirkung ja auch in verschiedenster Weise wahrnimmt. Sie sehen das anders. OK.
      Allerdings sehe ich nicht, dass irgendwer die Gleichstellungsdebatte einer anderen Lebensform mit der Ehe als Run auf die Ehe interpretiert. Partnerschaften wollen die gleichen Vorteile. Eine Ehe werden sie deshalb aber nicht. Mal abgesehen davon, dass bei geschätzten 4 bis 6 Mio. Homosexuellen (Stefan Kaufmann) 22 000 Partnerschaften auch nicht wirklich ein Run sind.
      Diese Meinungsunterschiede bei der verwaltungstechnischen Behandlung haben aber nichts damit zu tun, dass ich irgendeinen Lebensentwurf geringer schätzen oder jemandem weniger Glück wünschen würde.

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  12. René Says:

    Leider wird die CDU auch hier umfallen. Deshalb ist sie zunehmend unwählbar geworden, weil sie sich von ihren Werten und Überzeugungen verabschiedet hat. Wenn wir nun schon mit diesem Parteiensystem leben (müssen?), so wäre es normal, wenn es auch verschiedene Strömungen und Ansichten gäbe, damit die verschiedenen Meinungen des Volkes ihren Niederschlag in dem System finden. Wenn es so weitergeht, können sich die „Volksparteien“ bald zu einer neuen linksgrünen Einheitspartei formieren. Deutschland ist das einzige große Land in Europa, in dem es rechts eine große Lücke gibt. Findet sich keiner? Das Wählerpotential ist da, hat sich unter die Nichtwähler gemischt.

    Warum soll der Staat als Organisationsform unserer Gesellschaft bei aller begrüßenswerten Toleranz nicht ein Ideal, ein Leitbild hochhalten, noch dazu eines, was uns erhält und menschlichem Leben sinnstiftend ist? Ein Ideal, das im Hier und Jetzt und zu allen Zeiten umsetzbar ist, weil es (im Gegensatz zu manch anderer gesellschaftlichen Vision) mit der menschlichen Natur in absolutem Einklang steht.

    Mann und Weib zeugen Nachkommen, in der Natur seit jeher so eingerichtet. Homosexualität gab und gibt es auch seit jeher. War früher verboten, strafbar, geächtet. Wird heute akzeptiert und anerkannt, gut so! Der Mensch lernt mit seiner sozialen Entwicklung.

    Warum aber diese Militanz bei den Gleichstellungsbefürwortern? Im AArtikel ist keine Diskriminierung zu erkennen, vielmehr eine Analyse von Tatsachen und eine Meinung dazu. Was passiert? Reflexartige Nazi-Rufe. Warum?

    Eine Eva Herman bekennt sich in Wort und Schrift aus freien Stücken zu Mutterschaft und frühkindlicher Bindung. Was passiert? Nazi-Rufe. Warum? Hier läuft was schief! Nicht in Paarbeziehungen, sondern in fairer, offener Diskussion. Wir brauchen keine Gleichstellungsbeauftragten, sondern SAPERE AUDE!

    Jeder nach seiner Facon, in Ehe oder sonstiger Gemeinschaft! Aber nicht jede Facon mit gleichem Schutz und gleicher Förderung – weil nicht jede im Wortsinne fruchtbringend ist!

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    • ralfschuler Says:

      Wenn die Debatte in den Kommentaren auf dieser Seite etwas gezeigt hat, dann, dass dieser klare und eigentlich für alle Seiten annehmbare Kompass kaum noch existiert – nicht einmal mehr bei den ethischen Grenzen der Reproduktion.
      Der Union fehlt es da augenscheinlich an kampfeswille, sie steht allerdings beim Bundesverfassungsgericht auch einem aussichtslosen Problem gegenüber: Die sexuelle Orientierung darf bei der Entscheidung über Partnerschaften keine Rolle spielen, das verstieße gegen die Gleichstellungsrichtlinie. Damit ist also per Definition schon alles für gleich erklärt, bevor überhaupt mit dem Urteil begonnen wurde. Und wenn man sich manche Wortmeldung hier ansieht, kann man verstehen, dass sich viele den Streit nicht antun wollen….

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  13. René Says:

    „Gleichstellungsrichtlinie“

    Das ist wohl die Krux, es wird per Gesetz etwas gleichGESTELLT, was nicht gleich ist und nicht gleich gemacht werden kann. Hieße es GleichBERECHTIGUNGSrichtlinie, wäre es vernünftiger. Man kann per Gesetz jemandem (oder allen) gleiche Rechte zugestehen, aber nicht jemanden mit einem anderen gleichMACHEN.

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