Archive for Mai 2015

Schluss mit dem TrauSchein-Gefecht!

Mai 21, 2015

„Kinder bekommen die Leute immer“, glaubte Bundeskanzler Konrad Adenauer. Einer der wenigen Sätze, mit denen er falsch lag. Seit einigen Jahren bekommen die Deutschen immer weniger Kinder, und bei einigen Paaren klappt es gar nicht. Rund 51 000 Frauen nahmen 2012 deshalb ärztliche Hilfe in Form einer künstlichen Befruchtung in Anspruch. Kosten je Behandlung: etwa 4500 Euro. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Das Paar muss verheiratet sein.

Genau das will Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ändern, erfuhr BILD am Sonntag. Begründung: Es sei nicht mehr „zeitgemäß“, einen Trauschein zu verlangen.

Doch! Das ist es sehr wohl!

Das Bundessozialgericht urteilte noch im November 2014, dass es rechtens ist, Zuschüsse nur an verheiratete Paare zu genehmigen. Die klare und unmissverständliche Begründung: Das entsprechende Gesetz sehe die Ehe zu Recht als eine Lebensbasis für ein Kind an, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft. O-Ton der Bundessozialrichter: „Ihm liegt verfassungskonform die Ehe als rechtlich verfasste Paarbeziehung von Mann und Frau zugrunde, in der gegenseitige Solidarität nicht nur faktisch gelebt wird, solange es gefällt, sondern rechtlich eingefordert werden kann.“

Punktum!

Dabei sollte es bleiben. Denn es geht nicht um den Trauschein, sondern um die Kinder, die per künstlicher Befruchtung gezeugt werden, um ihre Sicherheit, ihren Schutz, ihre Geborgenheit. 67 Prozent der Kinder in Deutschland werden innerhalb der Ehe geboren.

Entscheidend ist aber etwas anderes: Wenn der Zuschuss zur künstlichen Befruchtung nicht mehr an den Trauschein gebunden ist, stellt sich unweigerlich die Diskriminierungsfrage: Bekommen unverheiratete Paare kassenfinanzierte Hilfen zur künstlichen Befruchtung, gibt es konsequenterweise keinen Grund, eingetragenen Partnerschaften solches zu verweigern. Und auch Klagen von Singles sind absehbar, den Kinderwunsch bezuschussen zu lassen.

Öffentliche Gelder als Wunschkind-Bonus für jedermann! Die Werteordnung würde auf den Kopf gestellt: Der Wunsch der Eltern käme vor dem Kindswohl. Jeder, der in Deutschland ein Kind adoptieren will, muss eine Zuverlässigkeitsprüfung durchlaufen. Werden die Schwesig-Pläne umgesetzt, müssten die Krankenkassen dagegen bald schon jeden fördern, unabhängig davon, in welche Lebenssituation das Kind hineingeboren wird.

Es geht nicht um den Trauschein oder ein (gar nicht so) verstaubtes Familienbild, es geht darum, dass eine Freigabe jede Möglichkeit rauben würde, die öffentliche Obhutspflicht für künftige Kinder wahrzunehmen. Es gibt eine einfache Regel: Jedes Kind hat das Recht auf Eltern, aber niemand hat ein Recht auf Kinder!