Archive for März 2016

Ethikrat los

März 25, 2016

Das Geschäft mit der Ethik boomt. Kanzlerin Angela Merkel ließ 2011 den beschleunigten Atomausstieg von einer „Ethikkommission“ beschließen, obwohl im Grunde Atomexperten gefragt gewesen wären. Die Fifa beschäftigt derzeit eine Ethikkommission zur Aufarbeitung gemauschelter WM-Vergaben, wo tatsächlich Korruptionsermittler ran müssten. Und in Deutschland gibt es gar einen ständigen Ethikrat, der Empfehlungen für die Bundesregierung erarbeitet.

Wozu?

Ethik klingt super. Nicht so alltäglich, nicht so ganz von dieser Welt, mehr nachdenklich und nach der Reinheit der Gedanken ohne all den irdischen Schmutz und menschliche Niedrigkeit. Doch in Wahrheit läuft das Geschäft der Ethiker meist darauf hinaus, höhere moralische Weihen zu spenden für den weltlichen Selbstlauf der Dinge.

Dieser Tage befasste sich der deutsche Ethikrat mit Embryonenspenden und forderte den Gesetzgeber auf, dafür klare Regeln zu schaffen. Nun kann es nie schaden, Dinge zu regeln, die nicht geregelt sind. Wirkliche Orientierung gibt all das aber nicht. Die Embryonenspende ist dafür ein gutes Beispiel. Bei künstlichen Befruchtungen werden Eizellen außerhalb des Körpers befruchtet und danach der hoffentlich werdenden Mutter wieder eingesetzt. Oft werden dabei deutlich mehr Embryonen erzeugt, als benötigt. Pro Versuch, werden der Frau 3 befruchtete Eizellen eingesetzt, kommt es rasch zur Schwangerschaft, sind die restlichen, noch eingefrorenen überzählig, und können entweder verworfen (vernichtet) oder an andere Menschen mit Kinderwunsch weitergegeben, also gespendet werden.

Und genau hier beginnt eine Rutschbahn ethischer Folgerichtigkeit, die im Grunde nicht aufzuhalten ist: Natürlich ist es moralisch sehr viel plausibler, Embryonen die Chance zum Leben zu geben, als sie zu verwerfen. Daraus ergibt sich die nächste Frage: Wer bekommt diese befruchteten Eizellen? Nur kinderlose verheiratete Paare? Auch Paare ohne Trauschein? Singles? Verpartnerte Homo-Paare? Oder auch unverpartnerte Homo-Paare? Man ahnt die Antwort: Da staatliche Zertifikate längst nicht mehr als unverzichtbare Beglaubigung angesehen werden, wird die Debatte darauf hinauslaufen, welche Partnerschaftsform in Frage kommt. Im Zuge der Gleichbehandlung werden homosexuelle Paare ihr Recht dazu notfalls einklagen.

Doch aus der Embryonenspende ergeben sich naheliegende Konsequenzen: Wenn Homo-Paare als Empfänger von Embryonen in Betracht kommen, gibt es im Grunde kein stichhaltiges Argument gegen die Freigabe des vollen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Partner. Und: Das in Deutschland geltende Verbot von Leihmutterschaft, das durch verschiedene Musterklagen bereits indirekt angegriffen ist, dürfte kaum zu halten sein, wenn die Vergabe vom Embryonen auch an biologisch fremde Eltern erlaubt ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Kindswohl Ungeborener in der Praxis hinter der eingeforderten Gleichbehandlung Erwachsener fast immer zurücktritt. Deshalb steht weder zu erwarten, dass die lebenslange Suche nach den leiblichen Eltern ein Argument für Restriktionen bei der Embryonenspende sein wird, noch das Aufwachsen mit Eltern beiderlei Geschlechts. Und dass Embryonen vor der Weitergabe etwa auf Erbkrankheiten untersucht werden (PID), liegt ebenfalls in der Natur der Sache. Warum ein Risiko eingehen?!

Das nüchterne und ernüchternde Fazit ist: Ethikräte und –kommissionen sind überflüssig. Egal, ob Embryonen-Selektion durch Präimplantationsdiagnostik, Embryonenspende oder Leihmutterschaft, eine ethisch motivierte Ein- und Begrenzung wird es nicht geben, allenfalls Ausführungshinweise bei der Umsetzung der entsprechenden Gesetze. So empfiehlt der Ethikrat etwa, Kinder, die aus Embryonenspende hervorgehen, im Alter von 18 Jahren über ihre Abstammung zu informieren. Ethik, die menschlichem Tun keine Grenzen setzt, ist so überflüssig wie ein Regenmantel bei Sonnenschein. Um alles zuzulassen, was medizinisch möglich ist, braucht man keine Ethik.